Deine Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann
Dein Studium „Bachelor of Nursing“

Mülheim a. d. Ruhr

Bundesland: Nordrhein Westfalen

Landkreis: Mülheim an der Ruhr (kreisfreie Stadt)

Einwohner: ca. 172.450

Bekannt als: Stadt an der Ruhr und Schloss Broich

Am Standort Mülheim im Evangelischen Krankenhaus bildet der Evangelische Diakonieverein Zehlendorf e.V. dich zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann aus.

Ausbildungsbeginn ist jeweils am 1. Mai und 1. September. Die Ausbildung entspricht den staatlichen Vorgaben und ist sehr praxisorientiert.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung hast du eine gute Chance übernommen zu werden.

 

Ausbildungsinhalte zur Pflegefachkraft

Während deiner Ausbildung zur Pflegefachkraft durchläufst du verschiedene Fachabteilungen und lernst so neben der Theorie die Praxis im Klinikalltag kennen. Auf die Vermittlung von Pflegeabläufen und die professionelle Begleitung während deiner Praxiseinsätze durch erfahrene Pflegefachkräfte legen wir großen Wert.

Die Hauptinhalte der Ausbildung zur Pflegefachkraft sind:

  • Pflege allgemein
  • Akutpflege von Kindern und Erwachsenen
  • Stationäre oder ambulante Langzeitpflege
  • psychiatrische Versorgung
  • Vermittlung von pädiatrischen Kenntnissen

Neben der Ausbildung in Mülheim a. d. Ruhr gehörst du zu einem bundesweit tätigen Partner – dem Evangelischen Diakonieverein und seiner starken Diakonischen Gemeinschaft. Fachliches Wissen ist für uns nicht alles: Du bist für uns interessant! wir ergänzen die Ausbildung um zusätzliche Angebote von A wie Achtsamkeit, über B wie Beziehung und C wie christliche Werte. Damit wir uns schon vor der Ausbildung kennenlernen, laden wir dich nach Berlin in unser Heimathaus ein.

Als Pflegefachkraft bist du in der Lage, in allen Bereichen der Pflege, der Akutpflege von Kindern und Erwachsenen, der stationären oder ambulanten Langzeitpflege sowie der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung, tätig zu sein. Du lernst also viele unterschiedliche Fachbereiche kennen und machst interessante Erfahrungen.

Als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann trägst du Verantwortung für Menschen und planst eigenverantwortlich Pflegemaßnahmen, führst sie durch und beurteilst sie. Die Gestaltung dieses Pflegeprozesses ist eine Vorbehaltstätigkeit, die nur Pflegefachkräfte ausführen dürfen.

Weitere Bausteine der Ausbildung sind:

  • Kommunikation und Beratung
  • Intra- und interdisziplinäres Handeln
  • Recht und Ethik
  • Pflegewissenschaft und Berufsethik

Interesse geweckt? Wir freuen uns, von dir zu hören!

Ausbildungsdauer zur Pflegefachkraft

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann dauert:

  • 3 Jahre
  • davon mindestens 2.100 Stunden Theorie
  • davon mindestens 2.500 Stunden Praxis

In dieser Zeit erhältst du Einblicke in den Alltag eines Krankenhauses, eines Pflegeheims und eines ambulanten Pflegedienstes – in den Bereichen Akut- und Langzeitpflege, ambulante Pflege, Psychiatrie und Kinderheilkunde.

Ausbildungsstart in Mülheim a. d. Ruhr ist am 1. Mai und 1. September.

Pflegeausbildung im Ev. Krankenhaus Mülheim – die Ausbildungsstätte

  • Evangelisches Krankenhaus
  • Wertgasse 30 · 45468 Mülheim an der Ruhr

Das Ev. Krankenhaus Mülheim (EKM) ist ein Akutkrankenhaus mit 602 Betten in Trägerschaft der ATEGRIS. Mehr als 1.000 Mitarbeiter versorgen jährlich über 21.000 stationäre und 60.000 ambulante Patienten. Das Haus deckt mit 15 Fachkliniken und sechs zertifizierten Zentren nahezu das komplette Spektrum modernster Medizin und Pflege ab. Als Arbeitgeber steht das EKM für ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, eine hohe Werteorientierung und eine Verknüpfung aus Tradition und Innovation. Außerdem nimmt das EKM als akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Düsseldorf an der Lehre und Ausbildung von Medizinstudenten teil.

Die Kolleg*innen in Mülheim freuen sich auf dich und begleiten dich gerne in deiner Ausbildung zur Pflegefachkraft!

Anleitung in der Pflegepraxis

Nach dem Ausbildungsgesetz hält jede Praxiseinrichtung extra weitergebildete Praxisanleiter*innen vor. Auch in Mülheim an der Ruhr wirst du während und nach der Ausbildung zur Pflegefachkraft von engagierten Anleiter*innen ganz praktisch beispielsweise bei der Arbeit auf der Station begleitet.

Du hast ein Recht auf Anleitung im Umfang von 10 Prozent der Praktikumszeit. Bei einer Praktikumszeit von 6 Wochen mit 40 Stunden Wochenarbeitszeit wären das 24 Stunden Anleitungszeit. Die Anleitungen werden in einem Nachweisheft protokolliert.

Gehalt und Vorsorge in der Ausbildung 

Im Ev. Krankenhaus Mülheim erhältst du wie in allen Ausbildungseinrichtungen des Evangelischen Diakonievereins während der drei Jahre eine tariflich geregelte Ausbildungsvergütung. Du kommst außerdem in den Genuss weiterer Leistungen wie unserer betrieblichen Altersversorgung, Angebote zur privaten Altersversorgung und zur Berufsunfähigkeitsversicherung, um dir bei Krankheit und im Alter eine gute Absicherung zu gewährleisten.

Deine Ausbildung zur Pflegefachkraft in Mülheim: Häufige Fragen zur Ausbildung

Die neue Ausbildung zur Pflegefachkraft ist aus den Berufen Altenpflege, Gesundheits- und Kinder-/ Krankenpflege entstanden: die Pflegefachfrau/der Pflegefachmann.

Was bedeutet „Generalistik“/„generalistische Pflegeausbildung“?

Generalistik bedeutet die Zusammenführung mehrerer Berufe zu einem gemeinsamen Berufsbild. Mit dem Pflegeberufegesetz ist ein neues Berufsbild Pflege entstanden,durch die Zusammenführung der drei bisherigen Pflegefachberufe in den Bereichen der „Altenpflege“, „Gesundheits- und Krankenpflege“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“.

Die neue, generalistische Ausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen diesen Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.

Der mit der generalistischen Ausbildung eröffnete Zugang zu den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Pflege – von der Akutpflege über den ambulanten Bereich bis zur Langzeitpflege – ermöglicht es den Pflegekräften, ihre Berufstätigkeit noch besser an ihre eigene persönliche Entwicklung und Lebenssituation anzupassen.

Kann man sich in einem bestimmten Bereich spezialisieren?

Die zukünftigen, generalistisch ausgebildeten Pflegefachkräfte werden in der Lage sein, in allen Bereichen der Pflege – Akutpflege, Kinderkrankenpflege, stationäre oder ambulante Langzeitpflege sowie allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung – tätig zu werden. Auch in der generalistischen Ausbildung werden im Rahmen der praktischen Ausbildung mit der Wahl der Ausbildungseinrichtung und eines Vertiefungseinsatzes in einem Bereich besondere Kenntnisse erworben. Ein Vertiefungseinsatz ist jedoch keine Bedingung für eine spätere Berufstätigkeit in dem entsprechenden Bereich, und er schließt umgekehrt eine spätere Berufstätigkeit in einem anderen Pflegebereich nicht aus.

Auszubildende, die in der Kinder- oder Altenpflege tätig sein wollen und einen entsprechenden Vertiefungseinsatz vereinbart haben, haben ein Wahlrecht: Ist im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz in der pädiatrischen Versorgung vereinbart, kann für das letzte Ausbildungsdrittel ein gesonderter Abschluss „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“ gewählt werden. Entsprechendes gilt, wenn ein Vertiefungseinsatz in der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit Ausrichtung auf die Langzeitpflege vereinbart ist. Dann kann für das letzte Ausbildungsdrittel ein Berufsabschluss „Altenpfleger/-in“ gewählt werden.

Das Wahlrecht steht ausschließlich der oder dem Auszubildenden zu. Es soll vier Monate und kann frühestens sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels ausgeübt werden. Bis dahin hat die oder der Auszubildende alle maßgeblichen Einsatzbereiche bereits einmal kennengelernt.

Der Bedarf für diese gesonderten Abschlüsse wird sechs Jahre nach Beginn der neuen Pflegeausbildung überprüft. Der Deutsche Bundestag entscheidet dann, ob die jeweiligen Regelungen aufgehoben oder beibehalten werden.

Weitere beruflich erforderliche spezialisierte und vertiefte Kenntnisse sind, wie bisher auch, in beruflichen Fort- und Weiterbildungen zu erwerben. Diese sind in Verantwortung der einzelnen Bundesländer geregelt.

Wo finde ich die Verordnungen zum Gesetz?