Bad Hersfeld
Bundesland: Hessen
Landkreis: Hersfeld-Rotenburg
Einwohner: ca. 30.039
Bekannt als: Festspiel- und Kurstadt
Am Klinikum Bad Hersfeld bildet der Evangelische Diakonieverein dich zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann aus.
Ausbildungsbeginn ist jeweils am 1. Oktober. Die Ausbildung entspricht den staatlichen Vorgaben und ist sehr praxisorientiert.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung hast du eine gute Chance übernommen zu werden.
Deine Ausbildung zur Pflegefachkraft in Bad Hersfeld: Ausbildungsinhalte
Während deiner Ausbildung zur Pflegefachkraft durchläufst du verschiedene Fachabteilungen und lernst so neben der Theorie die Praxis im Klinikalltag kennen. Auf die Vermittlung von Pflegeabläufen und die professionelle Begleitung während deiner Praxiseinsätze durch erfahrene Pflegefachkräfte legen wir großen Wert.
Die Hauptinhalte der Ausbildung zur Pflegefachkraft sind:
- Pflege allgemein
- Akutpflege von Kindern und Erwachsenen
- Stationäre oder ambulante Langzeitpflege
- psychiatrische Versorgung
- Vermittlung von pädiatrischen Kenntnissen
Neben der Ausbildung in Bad Hersfeld gehörst du zu einem bundesweit tätigen Partner – dem Evangelischen Diakonieverein und seiner starken Diakonischen Gemeinschaft. Fachliches Wissen ist für uns nicht alles: Du bist für uns interessant! wir ergänzen die Ausbildung um zusätzliche Angebote von A wie Achtsamkeit, über B wie Beziehung und C wie christliche Werte. Damit wir uns schon vor der Ausbildung kennenlernen, laden wir dich nach Berlin in unser Heimathaus ein.
Als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann trägst du Verantwortung für Menschen und planst eigenverantwortlich Pflegemaßnahmen, führst sie durch und beurteilst sie. Die Gestaltung dieses Pflegeprozesses ist eine Vorbehaltstätigkeit, die nur Pflegefachkräfte ausführen dürfen.
Weitere Bausteine der Ausbildung sind:
- Kommunikation und Beratung
- Intra- und interdisziplinäres Handeln
- Recht und Ethik
- Pflegewissenschaft und Berufsethik
Deine Ausbildung zur Pflegefachkraft in Bad-Hersfeld: Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann dauert:
- 3 Jahre
- davon mindestens 2.100 Stunden Theorie
- davon mindestens 2.500 Stunden Praxis
In dieser Zeit erhältst du Einblicke in den Alltag eines Krankenhauses, eines Pflegeheims und eines ambulanten Pflegedienstes – in den Bereichen Akut- und Langzeitpflege, ambulante Pflege, Psychiatrie und Kinderheilkunde.
Ausbildungsstart in Bad Hersfeld ist am 1. Oktober.
Pflegeausbildung im Klinikum Bad Hersfeld – die Ausbildungsstätte
- Klinikum Bad Hersfeld GmbH
- Seilerweg 29 · 36251 Bad Hersfeld
Das Klinikum Bad Hersfeld ist als Akademisches Lehrkrankenhaus der Justus-Liebig Universität Gießen und der Hochschule Fulda angeschlossen. Es ist ein modernes Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit 600 Betten verteilt auf 18 Kliniken und Fachabteilungen in Osthessen. Pro Jahr werden mehr als 86.000 Patienten hier behandelt, davon über 26.000 stationär und 60.000 ambulant.
Die Kolleg*innen in Bad Hersfeld freuen sich auf dich und begleiten dich gerne in deiner Ausbildung zur Pflegefachkraft!
Deine Ausbildung zur Pflegefachkraft in Bad Hersfeld: Anleitung in der Pflegepraxis
Du hast ein Recht auf Anleitung im Umfang von 10 Prozent der Praktikumszeit. Bei einer Praktikumszeit von 6 Wochen mit 40 Stunden Wochenarbeitszeit wären das 24 Stunden Anleitungszeit. Die Anleitungen werden in einem Nachweisheft protokolliert.
Deine Ausbildung zur Pflegefachkraft in Bad Hersfeld: Gehalt und Vorsorge
Im Klinikum Bad Hersfeld erhältst du wie in allen Ausbildungseinrichtungen des Evangelischen Diakonievereins während der drei Jahre eine tariflich geregelte Ausbildungsvergütung. Du kommst außerdem in den Genuss weiterer Leistungen wie unserer betrieblichen Altersversorgung, Angebote zur privaten Altersversorgung und zur Berufsunfähigkeitsversicherung, um dir bei Krankheit und im Alter eine gute Absicherung zu gewährleisten.
Deine Ausbildung zur Pflegefachkraft in Garmisch-Partenkirchen: Häufige Fragen zur Ausbildung
Was bedeutet „Generalistik“/„generalistische Pflegeausbildung“?
Die neue, generalistische Ausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen diesen Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Der mit der generalistischen Ausbildung eröffnete Zugang zu den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Pflege – von der Akutpflege über den ambulanten Bereich bis zur Langzeitpflege – ermöglicht es den Pflegekräften, ihre Berufstätigkeit noch besser an ihre eigene persönliche Entwicklung und Lebenssituation anzupassen.
Kann man sich in einem bestimmten Bereich spezialisieren?
Auszubildende, die in der Kinder- oder Altenpflege tätig sein wollen und einen entsprechenden Vertiefungseinsatz vereinbart haben, haben ein Wahlrecht: Ist im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz in der pädiatrischen Versorgung vereinbart, kann für das letzte Ausbildungsdrittel ein gesonderter Abschluss „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“ gewählt werden. Entsprechendes gilt, wenn ein Vertiefungseinsatz in der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit Ausrichtung auf die Langzeitpflege vereinbart ist. Dann kann für das letzte Ausbildungsdrittel ein Berufsabschluss „Altenpfleger/-in“ gewählt werden.
Das Wahlrecht steht ausschließlich der oder dem Auszubildenden zu. Es soll vier Monate und kann frühestens sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels ausgeübt werden. Bis dahin hat die oder der Auszubildende alle maßgeblichen Einsatzbereiche bereits einmal kennengelernt.
Der Bedarf für diese gesonderten Abschlüsse wird sechs Jahre nach Beginn der neuen Pflegeausbildung überprüft. Der Deutsche Bundestag entscheidet dann, ob die jeweiligen Regelungen aufgehoben oder beibehalten werden.
Weitere beruflich erforderliche spezialisierte und vertiefte Kenntnisse sind, wie bisher auch, in beruflichen Fort- und Weiterbildungen zu erwerben. Diese sind in Verantwortung der einzelnen Bundesländer geregelt.