Deine Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann
Aus den Berufen Altenpflege, Gesundheits- und Kinder-/ Krankenpflege ist ein neuer Pflegeberuf entstanden: die Pflegefachfrau/der Pflegefachmann.
In der Pflege zu arbeiten, ist herausfordernd. Das wissen wir. Begegnungen mit Krankheit und Schmerzen sind für niemanden leicht zu verkraften. Und reich wird man in diesem Job auch nicht.
Aber irgendwie doch: Menschen zu helfen wieder gesund zu werden oder gesund zu bleiben, Kranken in ihrem Leid beizustehen, Menschen Kraft zu schenken, Patient*innen in ihrem Genesungsprozess zu begleiten: Das ist bereichernd und motivierend!
Unsere Ausbildungsstandorte & Start der Ausbildungen
Deine Ausbildung zur Pfelegefachfrau/zum Pflegefachmann kannst du bei uns an bundesweit 24 qualifizierten Standorten starten – in deiner Nähe oder ganz woanders, wenn du gerne einen anderen Teil Deutschlands kennen lernen möchtest.
Wo wir wann welche Ausbildungsmöglichkeiten anbieten, findest du hier in der Übersicht.
Ausbildungsinhalte
Als Pflegefachkraft bist du in der Lage, in allen Bereichen der Pflege, der Akutpflege von Kindern und Erwachsenen, der stationären oder ambulanten Langzeitpflege sowie der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung, tätig zu sein. Du lernst also viele unterschiedliche Fachbereiche kennen und machst interessante Erfahrungen.
Als Pflegefachkraft trägst du Verantwortung für Menschen und planst eigenverantwortlich Pflegemaßnahmen, führst sie durch und beurteilst sie. Die Gestaltung dieses Pflegeprozesses ist eine Vorbehaltstätigkeit, die nur Pflegefachkräfte ausführen dürfen. Weitere Bausteine der Ausbildung sind:
- Kommunikation und Beratung
- Intra- und interdisziplinäres Handeln
- Recht und Ethik
- Pflegewissenschaft und Berufsethik
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre, mit mindestens 2.100 Stunden Theorie und 2.500 Stunden Praxis in den Bereichen Akut- und Langzeitpflege, ambulante Pflege, Psychiatrie und Pädiatrie.
Die Ausbildung kann in einer Teilzeitform auf 4 Jahre verlängert werden. Damit reduziert sich die Schul- und Praxiszeit pro Woche und man hat z. B. mehr Zeit für die eigene Familie oder auch zum Lernen, zum Beispiel, wenn Deutsch nicht deine Muttersprache ist. Manche unserer Standorte bieten die Teilzeitausbildung an. Weitere Infos dazu findest du in der Übersicht.
Anleitung in der Pflegepraxis
Nach dem Ausbildungsgesetz hält jede Praxiseinrichtung extra weitergebildete Praxisanleiter*innen vor, du hast ein Recht auf Anleitung im Umfang von 10 Prozent der Praktikumszeit. Bei einer Praktikumszeit von 6 Wochen mit 40 Stunden Wochenarbeitszeit wären das 24 Stunden Anleitungszeit. Die Anleitungen werden in einem Nachweisheft protokolliert.
Ausbildungsvergütung
Du erhältst während der drei Jahre eine tariflich geregelte Ausbildungsvergütung. Der Evangelische Diakonieverein meldet dich zudem in seiner betrieblichen Altersversorgung an. Und: Wir bieten dir interessante Angebote zur privaten Altersversorgung und zur Berufsunfähigkeitsversicherung, damit du bei Krankheit und im Alter möglichst gut abgesichert bist.
Häufige Fragen zur Ausbildung
Was bedeutet „Generalistik“/„generalistische Pflegeausbildung“?
Generalistik bedeutet die Zusammenführung mehrerer Berufe zu einem gemeinsamen Berufsbild. Mit dem Pflegeberufegesetz ist ein neues Berufsbild Pflege entstanden,durch die Zusammenführung der drei bisherigen Pflegefachberufe in den Bereichen der „Altenpflege“, „Gesundheits- und Krankenpflege“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“.
Die neue, generalistische Ausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen diesen Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Der mit der generalistischen Ausbildung eröffnete Zugang zu den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Pflege – von der Akutpflege über den ambulanten Bereich bis zur Langzeitpflege – ermöglicht es den Pflegekräften, ihre Berufstätigkeit noch besser an ihre eigene persönliche Entwicklung und Lebenssituation anzupassen.
Kann man sich in einem bestimmten Bereich spezialisieren?
Die zukünftigen, generalistisch ausgebildeten Pflegefachkräfte werden in der Lage sein, in allen Bereichen der Pflege – Akutpflege, Kinderkrankenpflege, stationäre oder ambulante Langzeitpflege sowie allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung – tätig zu werden. Auch in der generalistischen Ausbildung werden im Rahmen der praktischen Ausbildung mit der Wahl der Ausbildungseinrichtung und eines Vertiefungseinsatzes in einem Bereich besondere Kenntnisse erworben. Ein Vertiefungseinsatz ist jedoch keine Bedingung für eine spätere Berufstätigkeit in dem entsprechenden Bereich, und er schließt umgekehrt eine spätere Berufstätigkeit in einem anderen Pflegebereich nicht aus.
Auszubildende, die in der Kinder- oder Altenpflege tätig sein wollen und einen entsprechenden Vertiefungseinsatz vereinbart haben, haben ein Wahlrecht: Ist im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz in der pädiatrischen Versorgung vereinbart, kann für das letzte Ausbildungsdrittel ein gesonderter Abschluss „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“ gewählt werden. Entsprechendes gilt, wenn ein Vertiefungseinsatz in der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit Ausrichtung auf die Langzeitpflege vereinbart ist. Dann kann für das letzte Ausbildungsdrittel ein Berufsabschluss „Altenpfleger/-in“ gewählt werden.
Das Wahlrecht steht ausschließlich der oder dem Auszubildenden zu. Es soll vier Monate und kann frühestens sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels ausgeübt werden. Bis dahin hat die oder der Auszubildende alle maßgeblichen Einsatzbereiche bereits einmal kennengelernt.
Der Bedarf für diese gesonderten Abschlüsse wird sechs Jahre nach Beginn der neuen Pflegeausbildung überprüft. Der Deutsche Bundestag entscheidet dann, ob die jeweiligen Regelungen aufgehoben oder beibehalten werden.
Weitere beruflich erforderliche spezialisierte und vertiefte Kenntnisse sind, wie bisher auch, in beruflichen Fort- und Weiterbildungen zu erwerben. Diese sind in Verantwortung der einzelnen Bundesländer geregelt.
Wo finde ich die Verordnungen zum Gesetz?
Hier findest du die Informationen zu der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe und hier Informationen über die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).